Fragen und Grundsätzliches zur staatlich anerkannten Waffensachkunde

 

Wie bekomme ich eine Waffenbesitzkarte? – Was ist dabei alles zu beachten?

 

Ich möchte euch hier einen kleinen "Leitfaden" zum Erwerb einer Waffenbesitzkarte (WBK) an die Hand geben.

Grundsätzliche Voraussetzung für die Erteilung der Waffenbesitzkarte (WBK) ist:

 

Die persönliche Eignung:

 

Vollendung des 18. Lebensjahres für Schusswaffen, wenn diese Waffen nach der Sportordnung zugelassen sind. Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ist dafür ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen. Persönliche Eignung fehlt z.B. bei Alkohol- oder Suchtmittelabhängigkeit, psychischer Krankheit oder der Gefahr des unvorsichtigen oder unsachgemäßen Umgangs.

 

Die Zuverlässigkeit:

 

Wird generell durch die Erlaubnisbehörde überprüft! Die Zuverlässigkeit fehlt z.B. bei Verurteilung wegen eines Verbrechens oder zu mehr als 60 Tagessätzen wegen sonstiger Tat; bei wiederholtem oder groben Verstoß gegen das Waffengesetz, das Sprengstoffgesetz oder das Bundesjagdgesetz, bei Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung oder Ähnlichem.

 

Waffensachkunde:

 

Dieser Nachweis muss vom Schützen selbst erbracht werden. Die Waffensachkunde setzt die nachgewiesene Kenntnis waffentechnischer und rechtlicher Regeln voraus. Diese werden in einem Waffensachkunde Lehrgang vermittelt und mit abschließender Prüfung abgefragt. Bei dem Waffensachkunde Lehrgang ist es wichtig darauf zu achten, dass dieser behördlich anerkannt ist. Dies erkennt man i.d.R. daran, dass diejenigen eine behördliche Zulassungsnummer haben. Diese kann man im Zweifel bei der Behörde abfragen.

 

Bedürfnis

 

Dieser Nachweis muss auch vom Schützen erbracht werden. Durch den sog. Bedürfnisantrag oder auch Antrag nach §14 WaffG genannt, bei dem jeweiligen schießsportlichen Verband. Dieser Bedürfnisantrag sieht bei fast allen Verbänden ähnlich aus, bzw. es sind die Gleichen Dinge dort einzutragen. Dieser Antrag ist i.d.R. gegenüber dem Verband kostenpflichtig zwischen 20,00€-30,00€. In diesen Bedürfnisanträgen müsst ihr bereits den Typ der Waffe ( Pistole oder Revolver) und das Kaliber festlegen. Also frühzeitig drüber nachdenken!

 

Benötigte Unterlagen:

 

Im Folgenden möchte ich für jeden Punkt erklären, wie er im Detail zu erfüllen ist. Bevor ihr an den Erwerb der Waffenbesitzkarte denken könnt. Zunächst einmal müsst ihr mindestens ein Jahr Mitglied in einem Verein sein der einem anerkannten Schießsportverband angehört. Innerhalb, nach Möglichkeit so frühzeitig wie möglich, diesen einen Jahres solltet ihr den Waffensachkundelehrgang absolviert haben.

Der Bedürfnisantrag bei den unterschiedlichen Verbänden verlangt u.U. auch eine sog. Startberechtigung als Nachweis eurer sportlichen Absicht.

Weiterhin braucht ihr einen Schiessnachweis. Am besten also ein persönliches Schießbuch zulegen und alle Termine, an denen ihr trainiert habt, eintragen. Für das Schießbuch gibt es keine gesetzlichen Formvorschriften, es sollte also reichen wenn ihr hier das Datum, Ort der Schießanlage, das Kaliber und die Schusszahl angebt und dies vom Schießleiter abzeichnen lasst. Ihr braucht dann mindestens 12 regelmäßige oder 18 unregelmäßige (ein paar mehr können nicht schaden) unterschriebene Termine, an denen ihr mit einer genehmigungspflichtigen Waffe (also alles außer Luftdruckwaffen) geschossen habt. Diese Termine müssen alle innerhalb der letzten 365 Tage, ab Datum der Antragstellung (Bedürfnisantrag), liegen. Wenn ihr das habt, füllt einfach den Bedürfnisantrag aus, euer Sportleiter wird da sicherlich helfen, und übergebt ihm dem Vereinsvorstand zur Weiterleitung an den Verband. Nicht vergessen zeitnah die Gebühr zu überweisen!

Wenn der Bedürfnisantrag vom Verband zurückgekommen ist, könnt ihr den WBK-Antrag stellen. Dieses Formular füllt ihr aus und fügt eine Mitgliedsbestätigung des Vereins und einen Nachweis über die korrekte Aufbewahrung eurer zukünftigen Waffen (Kaufbeleg / Fotos des Tresors) hinzu. Ebenfalls den Nachweis der Waffensachkunde. Wichtig ist beim WBK Antrag, dass ihr die richtige WBK (gelb und/oder grün) beantragt. Die Gelbe ist im Prinzip ausreichend, wenn ihr nur mit Langwaffen (Repetierer) schießen wollt. Sinnvoll kann es sein, gleich beide WBK´s zu beantragen. Allerdings ist es bei der Grünen WBK (für Faustfeuerwaffen, SL-Waffen) so, dass hier ein Voreintrag für eine beantragte Waffe gemacht wird. Dieser Voreintrag ist ein Jahr gültig und verfällt danach, auf Nachfrage bei eurer Waffenbehörde kann der Eintrag ggfls. ein halbes Jahr verlängert werden. Es macht also keinen Sinn, eine grüne WBK zu beantragen, wenn man im nächsten Jahr keine Waffe dafür kaufen will oder kann.

Das wäre es im Prinzip.

 

All diese Anträge und Vorgehensweisen scheinen beim ersten Mal etwas undurchsichtig zu sein, deshalb mein Tipp, holt euch Hilfe, bevor etwas falsch läuft.

 

 

Immer wieder taucht die Frage auf, wann soll ich den Lehrgang zur Waffen-Sachkunde machen?

 

Viele Verbände schreiben das sogar vor. Mindestens 1 Jahr Mitgliedschaft oder mindestens ½ Jahr Sportpassinhaber u.Ä. welch ein Unsinn!

Meines Erachtens können neue Schützen gar nicht früh genug in diese Materie eingeführt werden. Was macht es für einen Sinn, neue Schützen ein halbes oder gar ein ganzes Jahr unwissend auf den Schießstand zu lassen? Je früher die Schützen alle Sicherheitsaspekte im Umgang mit  Waffen erlernen desto ungefährlicher wird es doch für uns alle auf einem Schießstand. Ganz nebenbei erleichtert es auch die Arbeit der verantwortlichen Aufsichtspersonen. Sehr viele Vereine im Umkreis handeln mittlerweile verantwortungsbewusst und schicken „Neulinge“ so früh wie möglich zu den Lehrgängen.

 

Auch taucht immer wieder die Frage der Gültigkeit meiner Lehrgänge bzw. meines Prüfungszeugnisses auf.

 

Dazu ist grundsätzlich zu sagen, meine Lehrgänge sind verbandsneutral. Sie gelten in jedem Verband für alle waffenrechtlichen Erlaubnisse (für jede Waffenbesitzkarte bzw. Waffenart), vor jeder Waffenbehörde und das deutschlandweit ohne jede zeitliche Begrenzung. Der Verein/Verband kann dieses Zeugnis nicht ablehnen, da dem Verband eine Prüfung der Waffensachkunde für die Erlangung einer WBK gar nicht zusteht. Dies darf ausschließlich die waffenrechtliche Behörde. Dies ist durch die staatliche Anerkennung, dem WaffG und der AWaffV gesetzlich geregelt.

Sollte es also einmal zu Problemen mit meinem Zeugnis kommen, einfach anrufen und es wird geregelt.

 

Muss eine Waffensachkunde erneuert werden?

 

Grundsätzlich erst einmal nein! Vielfach raten/fordern die Behörden bei der Beantragung einer neuen Waffe, wenn die Waffensachkunde älter als aus 2003 ist, einen neuen Lehrgang zu absolvieren. Was ja auch gar nicht so unsinnig ist, denn im Laufe der Jahre gibt es vielfach Änderungen sowohl in der Technik wie auch im Gesetz.  

 

Wer kann an meinen Lehrgängen teilnehmen?

 

Zunächst einmal kann jeder teilnehmen! Das WaffG schreibt allerdings, dass man erst ab 18 Jahren Umgang mit Waffen haben darf. In der Vergangenheit habe ich allerdings schon einige Male eine Ausnahmegenehmigung von der Behörde eingeholt. Mit einer entsprechenden Begründung sollte das also kein Problem sein. Weitere Voraussetzungen gibt es bei mir nicht!

Dann taucht natürlich immer wieder die Frage nach der deutschen Sprache auf. Dazu kann ich nur sagen, wenn wir uns verständigen können, sollte es ausreichen.  Aussagen wie, beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift, finde ich unzeitgemäß. Ich habe sehr viele Freunde aus den unterschiedlichsten Kulturkreisen, ob es nun Franzosen, Italiener, Türken oder Griechen sind. Wichtig sind andere Dinge und nicht die Sprache oder die Kultur. Sicherlich muss man sich verständigen können, sicher ist auch, dass dafür die Landessprache das Richtige ist, aber wer beherrrrrrscht Sie denn wirklich? Auch taucht immer schon mal wieder das Problem Legasthenie auf, auch kein Problem, zumindest nicht für mich, ich muss es nur vorher wissen. Also bei all solchen Sorgen und Nöten, einfach zum Telefon greifen und anrufen.